Unser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott äußert sich im Kölner Stadt-Anzeiger (KStA) im Beitrag „Kiffen am Arbeitsplatz ist verboten“ (v. 9.3.2024, S. 44) zu den arbeitsrechtlichen Folgen der durch den Bundestag beschlossenen teilweisen Legalisierung von Cannabis.