Die Pflicht, wenn möglich im Homeoffice zu arbeiten, läuft am 30. Juni aus. Müssen jetzt alle zurück ins Büro – und dabei ihren Arbeitgebenden mitteilen, ob sie geimpft sind? Was nun gilt, erklärt unser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott im Interview mit der LegalTribuneOnline. Das Interview vom 29.6.2021 können Sie hier nachlesen.