Abstandsgebote und Maskenpflicht sind zwei zentrale Vorgaben zur Eindämmung des Corona-Virus. Nahezu alle landesgesetzlichen Verordnungen sehen daher entsprechende Regelungen vor. Wird hiergegen verstoßen, droht ein Bußgeld. Ob der Arbeitgeber aber auch einem Arbeitnehmer, der gegen diese Regelungen verstößt, kündigen darf, hatte das Arbeitsgericht Osnabrück zu beurteilen (Az.: 2 Ca 143/20). Unser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott gab gegenüber der LegalTribuneOnline dazu eine kurze Einschätzung ab, die Sie hier abrufen können.