Kinderkrankengeld 2.0 bzw. Kinderkrankengeld auch für gesunde Kinder? Der Gesetzgeber plant die Erweiterung des “Kinderkrankengelds” gem. § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V. Ein erster Gesetzesentwurf macht dazu die Runde. Danach soll zum einen die Anspruchsdauer erhöht werden, zum anderen soll der Anspruch auch dann geltend gemacht werden können, wenn die Kinder gesund sind – und “nur” aufgrund geschlossener Schulen zuhause betreut werden müssen. Dafür wird die Regelung des § 45 SGB V um einen neuen Abs. 2a und b erweitert. Wie das Zusammenspiel zu anderen Entschädigungsregelungen ist und welche weiteren Fragen sich stellen, diskutiert unser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott im Interview mit der LegalTribuneOnline (LTO) vom 12.01.2021. Der Beitrag ist hier online abrufbar.