Kurz vor Weihnachten hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Referentenentwurf für ein „Betriebsrätestärkungsgesetz“ vorgelegt. Nach diesem Entwurf sollen u.a. die Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Ausgestaltung von „mobiler Arbeit“ gestärkt werden. Konkret sieht der Entwurf vor, in § 87 Abs. 1 mit einer neuen Nr. 14 einen weiteren Mitbestimmungstatbestand einzuführen. Der Gesetzesentwurf wird kontrovers diskutiert. Während der DGB etwa ein solches Mitbestimmungsrecht für notwendig erachtet, stößt der Regelungsvorschlag auf Unternehmensseite auf wenig Gegenliebe. Die LegalTribuneOnline (LTO) vom 08.01.2021 diskutiert den Referentenentwurf und fragte hierzu unseren Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott nach seiner Einschätzung. Den Beitrag können Sie hier abrufen.