LTO: Kündigung nach Weigerung, eine rote Hose zu tragen

Die LegalTribuneOnline (LTO, v. 17.5.2024) berichtet über eine Entscheidung vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf, in dem über die Kündigung eines Arbeitnehmers verhandelt wurde. Dieser war gekündigt worden, weil er sich weigerte, eine rote Arbeitshose zu tragen. Die Farbe gefiel ihm nicht.

Unser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott ordnet die Entscheidung für die LTO ein, den Beitrag können Sie hier im Volltext nachlesen.

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