LTO: Rufbereitschaft kann Arbeitszeit sein

Die LegalTribuneOnline (LTO) stellt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) v. 09.03.2021 zur Rufbereitschaft dar. Unser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott stand der LTO dabei für eine Einschätzung zum Urteil als Interviewpartner zur Verfügung. Den Beitrag können Sie im Volltext hier lesen.

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