Die Münchener Abendzeitung greift in ihrer Printausgabe vom 12.01.2021 die Diskussion um Impfpflichten im Arbeitsverhältnis auf. Nach einer Darstellung, dass es derzeit keine gesetzliche Impfpflicht gibt, stellt die Zeitung die Rechtslage im Arbeitsrecht aus Sicht des Bundesministeriums für Arbeit und des Deutschen Gewerkschaftsbunds dar. Danach verweist der Beitrag auf die Sichtweise von Arbeitsrechtlern. Hierbei zitiert der Artikel unseren Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott mit der Aussage, dass ohne eine gesetzliche Impfpflicht eine Anweisung zur Impfung qua Direktionsrecht schwer möglich sei, in besonderen Fällen mangels Einsatzmöglichkeit der ungeimpften Person aber eine personenbedingte Kündigung in Betracht kommen könnte.