Der Münchener Merkur geht in seinem Beitrag „Fahrkarten-Trick: Wie Arbeitnehmer sich Studenten-Tickets erschleichen – und alle wegschauen“ (v. 27.1.2023) der Frage nach, wie das Verhalten von „Scheinstudierenden“ rechtlich zu beurteilen ist, die sich zur Erlangung der Studierenden-Vorteile an Hochschulen einschreiben. Den Beitrag können Sie hier im Volltext abrufen.