Die Bundesregierung plant eine Neuregelung der Bestandsdatenauskunft für Telekommunikationsdiensteanbieter und Anbieter von Telemedien. Diese sind u.a. Grundlage für Ermittlungsmaßnahmen in Strafverfahren zur Gewinnung digitaler Beweismittel. In einem Gastbeitrag bei netzpolitik.org meldet unser Partner Dr. Mayeul Hiéramente Zweifel an der Verfassungskonformität der Neuregelung an. Den Beitrag finden Sie hier.