Das Branchenmagazin Personalwirtschaft (v. 16.1.2022) geht in seinem Beitrag „Corona und Arbeitsrecht – Das gilt momentan“ unter anderem der Frage nach, ob Beschäftigte von der Möglichkeit des „Freitestens“ Gebrauch machen müssen, um eher wieder zur Arbeit erscheinen zu können. Dazu gab unser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott eine kurze Einschätzung für den Beitrag ab, den Sie hier nachlesen können.