Personalwirtschaft: Kein Präventionsverfahren bei Kündigung in der Wartezeit

Die Personalwirtschaft (v. 31.7.2025) beleuchtet eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, wonach bei Kündigungen schwerbehinderter Mitarbeiter in der Wartezeit kein Präventionsverfahren vor Ausspruch der Kündigung durchzuführen ist.

Für den Beitrag gab Prof. Dr. Michael Fuhlrott eine arbeitsrechtliche Einschätzung. Den Beitrag können Sie online hier abrufen.

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