Das Branchenmagazin Personalwirtschaft (v. 10.11.2021) erläutert im Beitrag „Lieferando muss Fahrern Diensthandy und -fahrrad stellen“ das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10.11.2021 (Az.: 5 AZR 334/21). Unser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott durfte für den Beitrag eine Einschätzung als Arbeitsrechtsexperte abgeben. Den Beitrag können Sie hier nachlesen.