PersonalWirtschaft: Vergütung von Überstunden – Beweislast trägt weiterhin der Arbeitnehmer

Für PersonalWirtschaft ordnete unser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott in einem Interview das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (v. 4.5.2022, 5 AZR 359/21) zur Beweislast bei der Geltendmachung von Überstunden ein. Den Beitrag bzw. das Interview vom 5.5.2022 können Sie online im Volltextzugriff hier abrufen.

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