Die Weltmeisterschaft steht kurz vor dem Beginn. Gemeinsam feiern und Fußball schauen kann die Stimmung im Betrieb steigern. Was gilt aber in arbeitsrechtlicher Hinsicht? Darf ich als Arbeitnehmer eher Feierabend machen, um mir die Spiele der Nationalelf anzusehen? Oder darf ich sogar mit Trikot und Schal ins Büro kommen? Diese und andere Fragen beantwortete Prof. Dr. Michael Fuhlrott in einem Radiointerview für den Sender RPR1 Arbeit ist Arbeit – auch bei der Weltmeisterschaft „Das Direktionsrecht des Arbeitgebers gilt auch während der Weltmeisterschaft“, so Fuhlrott. Will der Arbeitnehmer also während der Arbeitszeit Radio hören oder sich gar ein Spiel anschauen, bedarf dies der Zustimmung des Arbeitgebers. Betriebliche Üblichkeiten müssen natürlich berücksichtigt werden – ist den Mitarbeitern generell das Radiohören erlaubt, so gilt das auch während der Weltmeisterschaft. Die Arbeitsleistung darf hierdurch natürlich nicht beeinträchtigt werden. Wer insoweit auf Nummer sicher gehen will, sollte also in jedem Fall vorher seinen Arbeitgeber fragen, ob ein Radio „nebenbei“ laufen darf. Wer während der Arbeitszeit fernsieht, anstelle zu arbeiten, riskiert sogar eine Abmahnung und muss im Wiederholungsfall mit einer Kündigung rechnen. Auch wenn die Deutsche Elf spielt. Trikots bei der Arbeit? Der Arbeitnehmer darf grundsätzlich tragen, was er möchte, weiß Fuhlrott. Allerdings darf der Arbeitgeber durchaus Vorgaben zu Kleiderordnungnen machen. Insbesondere in Bereichen, wo es Hygienevorschriften oder Sicherheitsbestimmungen gibt, sind Trikot oder Schal natürlich Fehl am Platz. Aber auch in Bereichen, bei denen die Sicherheit nicht beeinträchtigt wird, darf der Arbeitgeber ein Trikot verbieten. Denkbar ist dies etwa in Berufen mit Kundenkontakt, wie bei einem Bankangestellten. „Ob der Arbeitgeber hier im Einzelfall nach einem erfolgreichen Spieltag ein Auge zudrückt, erliegt im Ermessen des Arbeitgebers“, so Fuhlrott. Mitarbeiter, die hingegen keinen Kundenkontakt haben, dürfen grundsätzlich das Tragen, was sie möchten. Dies kann dann auch das Trikot samt Schal sein. Lieber vorher fragen als später das Nachsehen Eine gemeinsame Abstimmung im Unternehmen ist daher sinnvoll. Im Zweifelsfall sollten Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber lieber vorher fragen, was erlaubt ist und ob die Arbeitszeit an einem Tag für ein Fußballspiel im Ausnahmefall verkürzt werden darf, wenn diese am Folgetag nachgeholt wird. „Auch viele Arbeitgeber sind Fußballfans und haben ein Verständnis für ihre fußballbegeisterten Mitarbeiter“, so Fuhlrott. Zudem kann ein gemeinsames Schauen eines Spiels den Zusammenhalt stärken, so dass nachher auch der Arbeitgeber hiervon profitiert. Wer später aber nicht das Nachsehen haben will, sollte sich vorher aber besser erkundigen, was erlaubt ist. Das Interview mit dem Radiosender RPR1 in Auszügen finden Sie hier: