Die Rheinische Post (v. 18.04.2024) berichtet über die Zulässigkeit arbeitnehmerseitiger Kommentare und Bewertungen von Arbeitgebern im Internet über entsprechende Bewertungsportale. Dabei zitiert sie unseren Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott mit seiner rechtlichen Einschätzung dazu.
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