Über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 09.03.2021 zur Qualifikation von Rufbereitschaft als Arbeitszeit oder Freizeit berichtet auch der SPIEGEL Online, für den unser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott dort eine Einschätzung geben durfte. Den Beitrag können Sie hier abrufen.