SPIEGEL: Corona – Kein Geld für Minijobber

Mit seinem Urteil vom 13.10.2021 (Az.: 5 AZR 211/21) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Arbeitgeber bei behördlich angeordneten Corona-Schließungen nicht das Wirtschaftsrisiko tragen. Demzufolge müssen sie ihre Arbeitnehmer nicht vergüten, wenn diese nicht beschäftigt werden konnten. Eine erste Einschätzung des Urteils auf SPIEGEL Online (v. 13.10.2021) gibt dazu unser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott ab.

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