SPIEGEL (Online, v. 10.11.2021) diskutiert in dem Beitrag „Fahrradkuriere haben Anspruch auf Dienstrad und Diensthandy“ das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10.11.2021 (Az.: 5 AZR 334/21). Mit der Entscheidung hatte das Bundesarbeitsgericht festgestellt, dass Fahrradlieferanten gegen ihren Arbeitgeber einen Anspruch darauf haben, dass ihnen Fahrrad und Mobiltelefon zur Verfügung gestellt werden. Unser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott durfte dazu im Beitrag eine rechtliche Einschätzung geben. Den Beitrag können Sie hier nachlesen.