Unser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott ordnet für den Beitrag „Arbeitnehmer müssen Überstunden beweisen“ auf SPIEGEL online (v. 4.5.2022) eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ein. Mit dieser Entscheidung hatte das BAG bestätigt, dass den Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess trifft. Auch durch das Urteil des EuGH (v. 14.5.2019, C-55/18) habe sich hieran nichts verändert. Den Beitrag können Sie hier online nachlesen.