Unser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott bewertet für SPIEGEL online (v. 24.8.2023) eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. Mit dieser Entscheidung diskutierte das Bundesarbeitsgericht die Verwertbarkeit von Nachrichten in WhatsApp-Gruppen durch den Arbeitgeber. Den Beitrag „Pöbeln in WhatsApp-Gruppe ist Kündigungsgrund“ können Sie im Volltext hier abrufen.