Welche Fragen stellen sich aus arbeitsrechtlicher Sicht, wenn in den nächsten Tagen die Weltmeisterschaft angepfiffen wird? Gibt es Freizeit für Spiele der deutschen Elf? Darf ich meinen Arbeitsplatz für ein Spiel eher verlassen, wenn ich am nächsten Tag die Arbeit nachhole? Und ein Bier in der Pause – ist das erlaubt? Aber Radiohören – leise im Hintergrund während der Arbeit, das darf mir doch bestimmt keiner verbieten? Arbeitsrecht in Zeiten der Weltmeisterschaft – gibt es hier besondere Regeln? Hinweise für ungetrübte Fußballfreuden Ein paar der drängendsten Fragen, damit das Fußballvergnügen auch ungetrübt bleibt, beantwortet Prof. Dr. Michael Fuhlrott in einem Interview für SPIEGEL Online, SÜDKURIER und Schwäbische Zeitung. Generell gilt, dass der Arbeitgeber über die Erbringung der Arbeitsleistung entscheiden darf. Damit darf er z.B. auch erlauben oder verbieten, während der Arbeitszeit ein Spiel „nebenbei“ zu verfolgen. Im Einzelfall ist es daher immer besser, sich zuvor mit dem Arbeitgeber darüber abzustimmen, was erlaubt ist und was nicht. Auch viele Arbeitgeber sind ebenfalls fußballbegeistert und so lässt sich oftmals eine Lösung finden, mit der sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber gut leben können und die idealiter sogar noch das Betriebsklima stärkt. Den Link zu den Beiträgen finden Sie hier (SPIEGEL Online), hier (SÜDKURIER) und hier (Schwäbische Zeitung).