Unser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott gab der Süddeutschen Zeitung (v. 27.8.2024, S. 14) für den Beitrag „Bitte nicht stören“ einige arbeitsrechtliche Einschätzungen. Hintergrund des Beitrags ist eine gesetzliche Regelung in Australien, wonach Beschäftigte im Feierabend nicht mehr durch Emails oder Anrufe ihrer Vorgesetzten gestört werden dürfen.