SWR: Impfen auf Dienstanweisung?

Der Beitrag des Südwestdeutschen Rundfunks (SWR) diskutiert die Frage, ob Arbeitgeber ausnahmsweise ihre Beschäfigten per Arbeitsanweisung zu einer Impfung verpflichten können. Nachdem dies für „gewöhnliche Arbeitsverhältnisse“ abgelehnt wird, wird die besondere Situation von Arbeitnehmern in Alten- und Pflegeheimen dargestellt, die Umgang zu einer besonders vulnerablen Personengruppe haben. In diesem Zusammenhang zitiert der Beitrag unseren Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott mit der Aussage, wonach die Annahmer einer solchen Pflicht dann denkbar sei, wenn „Arbeitnehmer aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit einen Anspruch auf eine privilegierte Schutzimpfung haben, hingegen die Personen mit denen sie Kontakt haben, nicht oder zumindest weniger stark privilegiert sind.“ Der Beitrag ist hier abrufbar.

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