Impfen auf Dienstanweisung? Dieser Frage geht ein Beitrag auf der website der Tagesschau vom 22.01.2021 nach. Unser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott und die Arbeitsrechtsanwältin Dr. Katharina Fischer betonen dabei, dass eine generelle Impfpflicht im Arbeitsverhältnis zunächst nicht bestehe. Die Tagesschau zitiert die beiden Arbeitsrechtler sodann mit der Aussage, dass eine Impfpflicht vor allem dann vertretbar sei, wenn „Arbeitnehmer aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit einen Anspruch auf eine privilegierte Schutzimpfung haben, hingegen die Personen mit denen sie Kontakt haben, nicht oder zumindest weniger stark privilegiert sind“. Eine Situation also, die gerade in der ersten Jahreshälfte denkbar sei, wenn Impfungen zunächst nur für bestimmte priorisierte Personengruppen erhältlich seien, führt der Artikel weiter aus und weist darauf hin, dass für solche Branchen vereinzelte Politiker sogar schon eine gesetzliche Impfpflicht ins Spiel gebracht hätten. Den Artikel können Sie im Volltext hier abrufen.