Nach dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz über ein Ende der Entschädigungszahlungen für ungeimpfte Beschäftigte in Quarantäne berichtet auch die Tagesschau am 22.09.2021 auf ihrer Nachrichtenseite über die rechtlichen Folgen der Entscheidung. Unser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott gab hierbei eine rechtliche Einschätzung und Bewertung ab. Tagesschau zitiert unseren Arbeitsrechtler u.a. wie folgt: „Aus Sicht des Arbeitsrechtlers Michael Fuhlrott erweitert sich das Fragerecht der Arbeitgeber aber, wenn Mitarbeitende in Quarantäne kommen: „Ich darf als Arbeitgeber nämlich immer solche Fragen stellen und muss die Fragen beantworten als Arbeitnehmer, wenn ich ein berechtigtes Interesse habe.“ (…) „In der Unsicherheit, ob der Arbeitgeber den Lohn zahlen muss oder nicht, sieht Fuhlrott ein solches berechtigtes Interesse. Hinzu kommt, dass in NRW für geimpfte Kontaktpersonen künftig keine Quarantäne verhängt werden soll.“ (…) „Sollten Mitarbeitende auf die Frage nach dem Impfstatus falsch antworten oder beispielsweise eine Quarantäne verheimlichen, könnte das arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, so Fuhlrott. Zumindest, wenn der Arbeitgeber dies mitbekommt.“ (…) „Denkbar wäre auch, dass sich Mitarbeitende in ihrer Quarantänezeit einfach krank melden, um so doch weiterhin Geld zu bekommen. Davon rät der Arbeitsrechtler Fuhlrott dringend ab: „Man riskiert letztlich seinen Arbeitsplatz.“ Den Artikel können Sie hier im Volltext abrufen.