Unser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott ordnet für den Tagesspiegel (tagesspiegel – Background v. 5.5.2023) die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 4.5.2023 (Az.: C-300/21) ein, mit der sich das Gericht zur Reichweite immateriellen Schadensersatzes bei Verstoß gegen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung geäußert hatte. Den Beitrag können Sie online hier nachlesen.