Endlich wieder Feierabend durch Erfassung der Arbeitszeit? Das „Stechuhr-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urt. v. 14.5.2019, Az.: C-55/18) sorgt weiterhin für Diskussionen. Mit diesem Urteil hatte der EuGH festgestellt, dass Arbeitgeber zur systematischen Dokumentation der tatsächlich geleisteten täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer verpflichtet seien. Nur so könne die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Schutzvorschriften zugunsten der Arbeitnehmer verwirklicht werden. In der Wochenendausgabe vom 22./23.6.2019 der überregioalen deutschen Tageszeitung „taz“ erschien dazu ein weiterer Artikel, der die Folgen des Urteils für Arbeitgeber und Arbeitnehmer beleuchtet. Unser Partner Fachanwalt für Arbeitsrecht Prof. Dr. Michael Fuhlrott stand der taz hierzu Rede und Antwort. Massive Auswirkungen auf das deutsche Arbeitsrecht „Das Urteil hat massive Auswirkungen auf das deutsche Arbeitsrecht“, erklärt Prof. Dr. Fuhlrott in dem Artikel und zeigt den bestehenden Handlungsbedarf für Unternehmen auf. Vieles hängt aber von den anstehenden gesetzlichen Änderungen durch den Gesetzgeber im Arbeitszeitgesetz ab, meint Fuhlrott. Hier verbleibe dem Gesetzgeber aber ein Gestaltungsspielraum: „Ob es Ausnahmen für bestimmte Branchen oder kleinere Unternehmen geben wird, ist noch offen“, gibt die taz die Einschätzung von Fuhlrott wieder. Unsicherheiten durch das Urteil für Arbeitgeber Unstreitig sorge das Urteil aber bereits jetzt für erhebliche Unruhe, so Fuhlrott. „Das EuGH-Urteil ist ein Riesenthema“, zitiert die taz Fuhlrott dazu. Wünschenswerte Flexibilität für Arbeitnehmer stehe zudem auf dem Spiel: „Morgens ins Büro, am Nachmittag die Kinder abholen, Abendessen und gegen 22 Uhr noch an den Schreibtisch – das wird so nicht mehr möglich sein“, berichtet die Zeitung unter Berufung auf Fuhlrott. Künftig werde es daher auch nicht nur darauf ankommen, wie lange, sondern auch wann gearbeitet werde. Für Arbeitnehmer werde es durch die anstehenden Dokumentationspflichten auch einfacher, die eigenen Rechte geltend zu machen: Vertrauensarbeitszeit in der bisherigen Form und undokumentierte Überstunden seien nach dem Urteil nicht mehr möglich, erläutert Fuhlrott. Maßgeblich werde es aber darauf ankommen, in welcher Intensität die Einhaltung der neuen Vorschriften durch die Arbeitsschutzbehörden kontrolliert werde, folgert Fuhlrott abschließend. Haben Sie Fragen zur Gestaltung von Arbeitsverträgen, zur Anpassung von Betriebsvereinbarungen oder generell zum Umsetzungsbedarf, der für Ihr Unternehmen anstehen kann? Unsere Arbeitsrechtsanwälte haben sich mit der Thematik vertieft befasst und freuen sich auf Ihre Rückfragen. Vertiefungshinweise Fuhlrott/Garden: Arbeitsrechtliche Folgen des „Stechuhr-Urteils“ des EuGH, ArbeitsrechtAktuell (ArbRAktuell) 2019, S. 263 ff. Fuhlrott: Kommt wirklich die Stechuhr für Alle? Beitrag auf LegalTribuneOnline v. 4.6.2019 Fuhlrott: Das Ende der Vertrauensarbeitszeit? Kommentar zum Urteil des EuGH, LegalTribuneOnline v. 14.5.2019 Ansprechpartner Rechtsanwalt Prof. Dr. Michael Fuhlrott Rechtsanwalt Florian Garden