Dr. Markus Ebert, LL.M. Eur.
Dr. Markus Ebert berät Unternehmen, Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte sowie Betriebsräte in allen Bereichen des Arbeitsrechts.
Dr. Markus Ebert studierte Rechtswissenschaften in München und Salzburg. 2003 begann er als Rechtsanwalt bei Linklaters im Bereich Arbeitsrecht, in dem er auch schon während seines Referendariats tätig war. Während seiner beruflichen Tätigkeit für Linklaters schloss er mit Erfolg ein Aufbaustudium im Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrecht (LL.M. Eur.) ab, erwarb den Fachanwaltstitel im Arbeitsrecht und promovierte im Arbeitsrecht bei Prof. Dr. Coester an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Auslandserfahrung sammelte er bereits während seines Studiums bei Loxleys Solicitors (London, UK), anschließend im Rahmen des Referendariats bei den Großkanzleien Linklaters (Employment), London, England und Clayton Utz (Employment), Sydney, Australien sowie nach seinem Berufsstart erneut bei Linklaters in London (Pensions and Employee Incentives).
2008 wechselte er auf die Unternehmensseite zum internationalen Großkonzern GlaxoSmithKline und war dort im Bereich Legal in München als Senior Legal Counsel für den Geschäftsbereich Impfstoffe in allen dort anfallenden Rechtsangelegenheiten (insbes. Pharmarecht, Wettbewerbsrecht, Vergaberecht, Kartellrecht) sowie den Arbeitsrechtsbereich unternehmensweit zuständig.
2013 zog es ihn wieder auf die Anwaltsseite und er schloss sich als Partner der auf Arbeitsrecht fokussierten Kanzlei Keller Menz an, für die er anschließend mehr als 10 Jahre tätig war.
Beratungsspektrum
- Umfassende Betreuung von Unternehmen in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, einschließlich der strategischen und gestalterischen Beratung sowie der gerichtlichen Vertretung
- Planung und Umsetzung von Unternehmensumstrukurierungen
- Arbeitsrechtliche Begleitung bei Betriebsübergängen und M&A Prozessen
- Beratung in allen mitbestimmungsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplan (Betriebsänderungen) und in betrieblichen Einigungsstellen
- Arbeitsrechtliche Prozessführung
- Führungskräfteberatung
- Beratung von Vorständen und Geschäftsführern
- Betriebliche Altersversorgung
- Beratung von Betriebsräten