05.05.2021 | Prof. Dr. Michael Fuhlrott | Online-Seminar | Juristische Fachseminare
Arbeitsausfälle durch Betriebsschließungen, durch Mitarbeiter in Quarantäne oder in der Betreuung der eigenen Kinder? Neben den allgemeinen zivilrechtlichen und arbeitsrechtlichen Vorschriften zur Betriebsrisikolehre hat der Grundsatz „Kein Lohn ohne Arbeit“ zahlreiche weitere Ausnahmen erfahren. Dies ist neben dem Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 56 Abs. 1 a IFSG) auch das neu eingeführte Kinderkrankengeld (§ 45 Abs. 2 a SGB V). Wann muss der Arbeitnehmer den Lohn zahlen und welche Entschädigungsansprüche sieht das Arbeitsrecht vor? Das Seminar gibt einen Überblick über häufige Fragen zur Vergütung von Arbeitnehmern einschließlich der jüngsten gesetzlichen Sonderregelungen. • Kein Lohn ohne Arbeit: Grundsatz und Ausnahmen • Betriebsrisiko und Freistellung • Entgeltfortzahlung bei Quarantäne und Rückkehr aus Risikogebieten • Untersuchungen: Testpflicht, Fiebermessen oder gar Impfzwang vor Betriebszutritt? • Gesundheitsschutz und Fürsorgepflichten: Eigen- und fremdgefährdendes Handeln • Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz und neues Kinderkrankengeld • Datenschutzrechtliche Fragestellungen