Versetzung ist auch bei Home-Office-Tätigkeit mitbestimmungspflichtig

1. Edition, 2019, Verlag C.H. Beck

Mit Wirkung zum 26.4.2019 ist das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (Geschäftsgeheimnisschutzgesetz, GeschGehG) in Kraft getreten. Für das Arbeitsrecht hat das Gesetz große Bedeutung, da ein Geschäftsgeheimnis künftig nur noch dann vorliegt, wenn das Unternehmen entsprechende Sicherungsmaßnahmen getroffen hat – hierunter fallen etwa arbeitsrechtliche Verschwiegenheitsverpflichtungen. Diese arbeitsrechtlichen Passagen des Gesetzes erläutert Prof. Dr. Michael Fuhlrott als Bearbeiter im Kommentar. Darüber hinaus trägt er als Mit-Herausgeber auch die Verantwortung für das Gesamtwerk.

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