Die Corona-Warn-App ist nunmehr auch zum Datenaustausch über die Grenzen hinweg erweitert worden. Weiterhin stellen sich viele Fragen zur App, die von der Wirksamkeit deren Einsatzes über datenschutzrechtliche Aspekte bis hin zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen reichen. Der Beitrag auf der website des WDR gibt einen Überblick über die aktuell diskutierten Fragen. Dabei geht der Beitrag unter anderem auch der Frage nach, ob der Arbeitgeber die Installation und Nutzung der App für seine Arbeitnehmer anordnen darf und betont die Freiwilligkeit der Nutzung. Dazu und ob der Arbeitnehmer bei einer Warnmeldung seinen Arbeitgeber informieren muss, zitiert der Beitrag unseren Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott, der darauf hinweist, dass ein Arbeitnehmer bei Wissen um eine Infektion bzw. der konkreten Möglichkeit einer eigenen Infektion seinen Arbeitgeber informieren müsse. Den Beitrag können Sie hier abrufen.