Die Westdeutsche Zeitung (v. 2.2.2023) berichtet in ihrem Beitrag „Was geht den Vorgesetzten mein Feierabend an“ über die vertraglichen Nebenpflichten von Arbeitnehmern und die arbeitgeberseitige Möglichkeit, Vorgaben für außerdienstliches Verhalten zu machen. Unser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott gab dazu eine rechtliche Einschätzung ab. Den Beitrag können Sie hier online nachlesen.