Die WirtschaftsWoche vom 14.08.2020 (Heft 34/2020, S. 95 f.) berichtet in ihrem Beitrag zum Thema „Datenschutzverstöße“ u.a. über die Nutzung und Risiken sozialer Medien in Unternehmen. Erst jüngst sollte das Bundesarbeitsgericht darüber entscheiden, in welchem Umfang dies auch Betriebsräten erlaubt ist und diese zur Information der Belegschaft, aber auch Dritter, Twitter nutzen dürfen. Aufgrund Antragsrücknahme kurz vor der Verhandlung kam es zu keiner höchstrichterlichen Entscheidung mehr. Dazu zitiert die WirtschaftsWoche unseren Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott, nach dem es nunmehr bei der Entscheidung der Vorinstanz bleibe, wonach Betriebsräte zunächst weiter twittern dürfen.