Mit seinem Urteil vom 14.5.2019 (Az.: C-55/18) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Arbeitgeber zur systematischen Erfassung der von den Mitarbeitern geleisteten Arbeitszeit verpflichtet ist. Dies gebiete die Arbeitszeitrichtlinie RL 2003/88/EG. Der Arbeitgeber habe hiernach erforderliche Maßnahmen zu treffen, um den Schutz des im Arbeitsverhältnis strukturell unterlegenen Arbeitnehmers zu gewährleisten. Kommt die Stechuhr wieder zurück? Wie die „systematische“ Pflicht zur Arbeitszeiterfassung im Einzelnen erfolgen soll, lässt sich dem Urteil nicht entnehmen. Hier ist es am Gesetzgeber, den Spielraum, den die Entscheidung überlässt, mit Augenmaß auszufüllen. Neben dem durchaus wichtigen Schutz der Arbeitnehmer vor Überforderung ist zu beachten, dass auch arbeitnehmerseitig häufig „moderne“ und flexible Arbeitsformen erwünscht sind. Home-Office und die Arbeitswelt 4.0 lassen die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit teils zerfließen: Ein kurzes Mail-Checken am Abend von privaten und beruflichen E-Mails oder der Besuch einer Veranstaltung lassen sich schwer der ein oder anderen Kategorie zuweisen. Die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeiten verlangt indes eine Entscheidung hierüber. Umsetzungsbedarf für Unternehmen Der Gesetzgeber hat bereits am 14.5.2019 sein Handeln angekündigt und in Aussicht gestellt, bis Jahresende einen Gesetzesentwurf zur Anpassung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) vorzulegen. Auch bis dahin wird das Urteil aber bereits seine Auswirkungen zeitigen: So lässt der EuGH in seinen Urteilsgründen anklingen, dass es sich bei der Frage der Arbeitszeiterfassung um einen Grundsatz handele, der sich nicht nur aus der nur mittelbar geltenden Arbeitszeitrichtlinie ergebe, sondern sich bereits aus der Grundrechtscharta und damit Europäischem Primärrecht ergebe. Mithin sind die Aussagen des EuGH auch bereits jetzt schon zu befolgen und durch Gerichte oder Behörden im Falle einer Befassung mit entsprechenden Sachverhalten zu berücksichtigen. FHM in der Tagespresse Unser Partner Prof. Dr. Michael Fuhlrott war als Experte zu einer Einschätzung des Urteils in diversen Medien präsent. Neben Interviews für das ZDF Heute Journal (ab Minute 3:11) und das ZDF Magazin Heute Plus (ab Minute 1:29) haben das Handelsblatt und die Wirtschaftswoche unseren Arbeitsrechtspartner als Experten zum aktuellen Urteil befragt. Eine etwas ausführlichere Einschätzung und eine Darstellung der Entscheidung des EuGH durch Prof. Dr. Fuhlrott finden Sie auch in dem Beitrag „Das Ende der Vertrauensarbeitszeit“ auf Legal Tribune Online v. 14.5.2019.