Ein Gastwirt in Rheinland-Pfalz gewährt Arbeitnehmern, die Nicht-Raucher sind, einen Extra-Urlaub. Begründet wird dies damit, dass Raucher regelmäßig bezahlte Raucherpausen in Anspruch nähmen, so dass diese effektiv weniger als Nicht-Raucher arbeiteten. Ob eine solche Ungleichbehandlung von Rauchern und Nicht-Rauchern aus arbeitsrechtlicher Sicht zulässig ist, diskutiert unser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott im Interview mit dem ZDF – Nachrichtenportal. Den Betrag auf der website des ZDF können Sie hier abrufen.