ZDF: Lieferando-Fahrer erhalten Handy und Fahrrad

Das ZDF diskutiert auf seiner Nachrichten-Website (v. 10.11.2021) die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 10.11.2021 (Az.: 5 AZR 334/21). Mit diesem Urteil hatte das BAG dem klagenden Arbeitnehmer, einem Fahrradlieferanten, einen Anspruch auf Nutzung eines seitens des Arbeitgebers zur Verfügung gestellten Fahrrads und eines Mobiltelefons zur Ausübung der Tätigkeit zugesprochen. Unser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott durfte die Entscheidung im Beitrag als Arbeitsrechtsexperte einordnen und bewerten. Den Beitrag können Sie hier nachlesen.

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