Crowdworker können Arbeitnehmerrechte beanspruchen

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 1.12.2020 (Az.: 9 AZR 102/20), wonach Crowdworker als Arbeitnehmer zu qualifizieren sein können, sorgt weiterhin für Diskussionen. Dies gilt insbesondere, da das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bereits kurz vor dem Urteil, am 27.11.2020, ein Eckpunktepapier zur Stärkung der Rechte von Crowdworkern veröffentlicht hat. Welche Folgen die bundesarbeitsgerichtliche Entscheidung nach sich zieht und welche Konsequenzen aus dem Eckpunktepapier des BMAS gezogen werden können, diskutiert unser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott im ZDF-Magazin WiSo vom 07.12.2020.

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