Prof. Dr. Michael Fuhlrott
Professor Dr. Michael Fuhlrott berät Unternehmen, Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte in allen Bereichen des Arbeitsrechts.
Professor Dr. Michael Fuhlrott studierte Rechtswissenschaften in Göttingen, wo er studiumsbegleitend an einem Lehrstuhl für Sozialversicherungsrecht tätig war. Nach seinem Studium zog es ihn nach Bonn, wo er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeitsrecht tätig war und zu Fragen der Arbeitnehmerhaftung promovierte. Sein Referendariat mit diversen arbeitsrechtlichen Stationen verbrachte er in Hamburg, Bonn und Speyer. Die Zulassung als Rechtsanwalt und die anschließende mehrjährige ausschließlich arbeitsrechtlich ausgerichtete Tätigkeit in namhaften international tätigen Kanzleien erfolgte 2008 in Hamburg.
Für einen Ruf auf eine arbeitsrechtliche Professur an einer staatlichen Hochschule unterbrach Michael Fuhlrott seine Tätigkeit als Rechtsanwalt 2013 bis 2014. 2014 folgte er einem Ruf auf eine Professur für Arbeitsrecht an einer Hamburger Hochschule, wo er von 2014 bis Frühjahr 2022 den Bereich Wirtschaftsrecht am Hamburger Standort aufbaute und zuletzt die Studiengänge Wirtschaftsrecht und Human Resources Management als Studiendekan aufbaute und verantwortete. Seit seiner Rückkehr nach Hamburg ist er wieder als Rechtsanwalt tätig. Vor dem Aufbau von FUHLROTT ARBEITSRECHT war Michael Fuhlrott Gründungspartner und Leiter der arbeitsrechtlichen Praxis von FHM in Hamburg.
Michael Fuhlrott ist zudem Prüfer für das zweite juristische Staatsexamen im Wahlfach Arbeitsrecht und Referent in der Fortbildung von Fachanwälten für Arbeitsrecht sowie auf Kongressen und Seminaren für Personalverantwortliche. Er ist Herausgeber bzw. Autor von fast 1.000 arbeitsrechtlichen Fachveröffentlichungen, die ihre Beachtung auch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesarbeitsgerichts und des Bundessozialgerichts sowie diverser arbeitsrechtlicher Instanzgerichte finden. In den Medien (u.a. ARD-Tageschau, ZDF-Heute Journal, ZDF Frontal, F.A.Z., SPIEGEL, WELT, taz) ist er regelmäßig gefragter Interviewpartner für arbeitsrechtliche Fragestellungen. Als ständiger Gastautor der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.) schreibt er für die Kolumne „Mein Urteil“.
Michael Fuhlrott hat zudem Weiterbildungen zum zertifizierten Mediator und Datenschutzbeauftragten (TÜV) erfolgreich absolviert.
WirtschaftsWoche, Focus, Handelsblatt, BrandEins und stern haben ihn für seine arbeitsrechtliche Expertise ausgezeichnet. Das ZDF führt ihn in seiner Liste der Expertinnen und Experten in den ZDF-Sendungen als Ansprechpartner für Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht. Er ist Mitherausgeber der Zeitschrift ArbeitsrechtAktuell.
Publikationsverzeichnis Michael Fuhlrott
Beratungsspektrum
- Laufende arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen von Abmahnung bis Zielvereinbarung
- Planung, Begleitung und Umsetzung betriebsändernder Maßnahmen
- Verhandlung mit Betriebsräten und Gestaltung kollektiver Arbeitsbedingungen
- Gestaltung von Arbeitsbedingungen und individueller personeller Maßnahmen
- Arbeitsrechtliche Prozessführung
- Arbeits- und datenschutzrechtliche Begleitung von Internal Investigations
- Arbeitnehmerdatenschutz
- Einführung arbeitsrechtlicher Compliancemaßnahmen wie Hinweisgeber oder Ombudsleute
- Führungskräfteberatung und Kündigungsschutz
- Beratung von Geschäftsführern und Organen
- Schulungen und Vortragsveranstaltungen
Mitgliedschaften
- Arbeitsgerichtsverband e.V.
- Hamburgischer Anwaltsverein e.V.
- Mitglied des Vorstands der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
- Mitglied des Gemeinsamen Prüfungsamtes für das Zweite Juristische Staatsexamen der Länder Freie und Hansestadt Hamburg, Freie Hansestadt Bremen und Schleswig-Holstein
- Alumni Göttingen e.V. – Chaptervorstand Jura
- Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA e.V.)
- Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V.
Publikationen
- Rufbereitschaft als Ruhezeit im Sinne von § 5 ArbZG – Urteilsanmerkung zu LAG Düsseldorf v. 16.4.2024, 3 SLa 10/24, Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht-RechtsprechungsReport (NZA-RR) 2024, S. 560
- Direktionsrecht erlaubt Vorgabe der Hosenfarbe – Urteilsanmerkung zu LAG Düsseldorf v. 21.5.2024, 3 SLa 224/24, Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht-RechtsprechungsReport 2024, S. 562
- Direktionsrecht erlaubt Vorgabe der Hosenfarbe – Urteilsanmerkung zu LAG Düsseldorf v. 21.5.2024, 3 SLa 224/24, Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht-RechtsprechungsReport (NZA-RR) 2024, S. 562
- Rufbereitschaft als Ruhezeit im Sinne von § 5 ArbZG – Urteilsanmerkung zu LAG Düsseldorf v. 16.4.2024, 3 SLa 10/24, Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht-RechtsprechungsReport (NZA-RR) 2024, S. 560
- Antrag auf Herausgabe von „Geschäftsgeheimnissen“ ist zu unbestimmt – Urteilsanmerkung zu LAG Niedersachsen v. 09.02.2024, 14 Sa 495/23, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (GWR) 2024, S. 330
- Kein Unterlassungsanspruch qua einstweiliger Verfügung bei Betriebsänderung – Urteilsanmerkung zu LAG Nürnberg v. 11.4.2024, 4 TaBVGa 1/24, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (GWR) 2024, S. 316